Dienstag, 30. November 2010

Arbeitslosengeld und unbillige Härte bei geringerem Verdienst

Das Arbeitslosengeld wird regelmäßig auf der Basis des Einkommens der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. War in diesem Zeitraum das Entgelt niedriger als in dem Jahr zuvor, kann die Berechnung des Arbeuitslosengeldes auf den Niveau des letzten 12-Minate-Verdienstes gegenüber einer Berechnung unter Einbezug des früheren höheren Verdienstess zu einer unbilligen Härte führen. Die unbillige Härte hätte dann ein höheres Arbeitslosengeld zur Folge.

Das Bundessozialgericht entschied nun (PM 44/10), dass eine Differenz von bis zu 10 % bei den Jahresverdiensten keine unillige Härte begründet.

Damit kann die Streichung von Sonderzuwendungen, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc., auch Auswirkungen auf die Höhe eines späteren Arbeitslosengeldes haben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen