Donnerstag, 18. November 2010

Kosten einer Gemeinschaftsantenne werden nicht erstattet im Rahmen der Kosten der Unterkunft

Nach einer Entscheidung des Sächsischen LSG vom 25.10.2010 (L 7 AS 346/09) werden Kosten für eine Gemeinschaftsantenne im Rahmen der Nebenkosten und Kosten der Unterkunft bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II nicht erstattet.

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