Mittwoch, 25. April 2012

Hartz IV Regelsätze verfassungswidrig?

Als erstes Gericht behauptet dies das die 55. Kammer des SG Berlin und legte deshalb dem Bundesverfassungsgericht diese Frage vor. Dies geht aus der Pressemeldung des SG Berlin vom 25.04.2012 vor.

Betroffene Leistungsbezieher könnten nun überlegen, gegen Bescheide vorsorglich Widerspruch einzulegen unter Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit mit Hinweis auf Ruhendstellung bis zur rechtskräftigen Klärung.

Dienstag, 3. April 2012

Opferentschädigung für Prügelei?

Ein 1977 geborener Diskobesucher begann eine Schlägerei mit einem amerikanischen Soldaten, dem Zeugen eine Statur "wie Mike Tyson" bescheinigt hatten. Schon zuvor war es in der Diskothek zu Rangeleien gekommen. Der Amerikaner entpuppte sich als geübter Kampfsportler und schlug den jungen Diskobesucher nach Ausbruch der Schlägerei schnell bewusstlos und versetzte ihm - nach einer kurzen Pause - Serien von Fußtritten gegen den Kopf mit Tötungsabsicht. Später floh der Amerikaner zurück in die USA. Der verprügelte Diskobesucher erlitt u.a. einen Schädelbruch und leidet heute noch unter Gedächtnis- und Sprachstörungen sowie Angstattacken.

Er begehrte nun eine Entschädigungszahlung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die brutalen Tritte nach seiner Bewusstlosigkeit seien nicht vorhersehbar und seinem Verhalten (Beteiligung an Schlägerei) nicht mehr zuzurechnen gewesen. Die Unterbrechung des Geschehens vor der Serie von Tritten habe zu einer Zäsur geführt.

Weder die Entschädigungsbehörde noch das Sozialgericht folgten dieser Ansicht. Auch das LSG Essen (Az.: L 13 VG 68/11) hat eine Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz verneint. Eine Schlägerei bildet das Musterbeispiel einer gefährlichen Situation, deren Ausgang nicht vorhersehbar ist. Wer sich hieran beteiligt, muss mit schweren Verletzungen rechnen. Wer eine Schlägerei beginne, gefährde sich leichtfertig selbst und handele grob fahrlässig. In einem solchen Fall schließt das Opferentschädigungsgesetz Entschädigungsleistungen aus.