Ein stark Übergewichtiger (gesetzlich krankenversichert) musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter die Wohnung im ersten Stock verlassen.
Die Freiwillige Feuerwehr musste einspringen und den übergewichtigen Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und auch wieder zurück in die Wohnung verbringen.
Die Feuerwehr verlangte die Kosten vom übergewichtigen Mann. Dieser meinte, dass seine Krankenkasse dies bezahlen müsse. Die Krankenkasse jedoch wollte die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien.
Der Versicherte klagte gegen die Kostenablehnung erfolgreich vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, welches die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt hat. Die Richter meinten, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune.
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