Über ein Hausverbot in der ARGE für Antragsteller musste das Sächsische LSG am 12.11.2010 (L 7 AS 593/10 B ER) entscheiden.
Hintergrund war, dass ein sichtlich verärgerter und wohl aggresiv auftretender Antragsteller den "behördlichen Ablauf" störte und Drohungen gegenüber Mitarbeitern aussprach.
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