Dienstag, 30. November 2010

verdeckte Ermittlungen rechtswidrig - Sozialdetektive

Das Thüringer OVG hat entschieden, dass der Einsatz von verdeckt arbeitenden Sozialdetektiven rechtswidrig ist.

Um aufzuklären, ob eine Leistungsempfängerin in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt und sich das Einkommen des Lebensgefährten anrechnen lassen müsste, setzte die Stadt Eisenach einen verdeckt arbeitenden Sozialdetektiv ein, der die Leistungsempfängerin beobachtete und deren Umfeld (Nachbarn etc.) ausfragte.

Das Thüringer OVG erteilte einem solchen Vorgehen eine Absage, weil dies das Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt.

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