Donnerstag, 14. Oktober 2010

Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz?

Leiden Empfänger von SGB II - Leistungen (ALG II, Hartz 4) nachweisbar unter einer Laktoseintoleranz, kann ihnen ein Mehrbedarf zuerkannt werden.

Derzeit läuft ein entsprechendes Verfahren vor dem Sozialgericht Chemnitz (Az: S 20 AS 474/06), in dem die ARGE Stollberg sich seit langem weigert, trotz sachverständig festgestellter Laktoseintoleranz des Leistungsempfängers und der Notwendigkeit zur Einnahme laktosefreier Nahrungsmittel nebst entsprechenden Nahrungsergänzungsmitteln aufgrund lakosehaltiger Medikamente und richterlichen Hinweisen einen Mehrbedarf von ca. 70,00 € im Monat zu zahlen.

Ich empfehle,
bei bestehender Laktoseintoleranz sollten Sie einen Mehrbedarf beantragen. Falls dies abgelehnt wird, können Sie hiergegen Widerspruch einlegen und unter Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem Sozialgericht Chemnitz sowie ein Urteil des LSG Bayern vom 13.09.2007 (Az.: L 11 AS 258/06) das Ruhen des Verfahrens beantragen und sich von Zeit zu Zeit zu informieren, ob nun eine Entscheidung vorliegt.

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