Mittwoch, 27. Oktober 2010

Darlehen und ALG II

Der Erhalt eines Darlehens ist kein Einkommen, welches angerechnet werden kann. Allerdings sind an den Nachweis eines solchen Darlehens strenge Anforderungen zu stellen, um es von Schenkung oder Unterhaltsleistungen abzugrenzen. Letztere wären als Einkommen anzurechnen.

Eine Sachverhalt hierzu hat das Bundessozialgericht entschieden und der Leistungsempfängerin Recht gegeben.

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