Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz und berichte über Wissenswertes und Kurzweiliges aus dem Sozialrecht und meiner Anwaltstätigkeit
Dienstag, 24. Mai 2011
Betriebskostenguthaben und Arbeitslosengeld II - keine Anrechnung
Im Regelfall werden Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen in der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Das Sozialgericht Chemnitz (S 33 AS 5000/10) entschied nun Sachverhalte, in denen eine Anrechnung des Guthaben rechtswidrig war. So erfolgt keine Anrechnung, wenn das Guthaben mit Mietrückständen verrechnet wird und es deshalb zu keiner Auszahlung an den Leistungsempfänger kommt.
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