Der Erhalt einer Erbschaft kann zu Einschränkungen und Wegfall eines ALG II- Anspruches führen, da die Erbschaft als Einkommen angesehen wird.
Dies bestätigte nun das sächsische LSG mit Entscheidung vom 21.02.2011 (L 7 AS 725/09) auch für das Geboet des Freistaates Sachsen.
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