Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 3. Januar 2011, L 5 AS 423/09 B ER, rechtskräftighat) jetzt entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei.
Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750,00 € ausreichend. Den Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen hat das Gericht abgelehnt. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden zu einer einfachen Haustür greifen.
Ob das Geld zurückzuzahlen sei, bedürfe einer weiteren Prüfung.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen