Dienstag, 14. Februar 2012

psychische Folgen einer Berufskrankheit und die Rente

Eine Laborassistentin zog sich während ihrer beruflichen Tätigkeit eine chronische Leberentzündung (Hepatitis) zu. Seit Dezember 1993 erhielt sie von der Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H..

Nach verschiedenen Untersuchungen vertrat die Berufsgenossenschaft die Auffassung, durch die medikamentöse Behandlung sei es zu einer vollständigen Ausheilung gekommen und ziog die Rente ab Juni 2009 ein. Die Laborassistentin begehrte weirtere Rentenzahlung unter Hinweis darauf, dass sie körperlich und seelisch wenig belastbar sei und weiterhin unter Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Interessenverlust und depressiver Verstimmung leide.

Das Sozialgericht Detmold (Az.: S 14 U 161/09) hat die von der Laborassistentin benannten Beeinträchtigungen als Folge der Berufskrankheit eingeordnet und ihr die Verletztenrente zugesprochen.

Die psychischen Folgen seien als mittelbare Schädigung der antiviralen Therapie oder der Hepatitis anzusehen, selbst wenn es mit Hilfe der Medikamente gelungen ist, den Zerstörungsprozess der Leberzellen zu stoppen. Für das Vorliegen anderer die Symptome erklärender Erkrankungen bestünden keine Anhaltspunkte.

Auch mit Kritik an der Berufsgenossenschaft hält sich das Sozialgericht nicht zurück. Hätte die Berufsgenossenschaft nicht die rein somatische Betrachtung in den Vordergrund ihrer Beurteilung gestellt, wäre eine positive Beeinflussung des Krankheitsverlaufs durch frühzeitige psychotherapeutische Begleitung möglich gewesen.

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