Gegenüber dem Jahr 2011 bekommt ab 01.01.2012 ein alleinstehender Erwachsener 374 Euro monatlich (2011 sind es noch 364 Euro). Die Fortschreibung gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II = ALG II = Hartz IV).
Für Kinder im Alter von sechs bis unter 14 Jahren (Stufe 5) und Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren (Stufe 4) bleiben die Sätze unverändert (251 Euro und 287 Euro). Für sie gilt die Besitzschutzregelung. Die zum 1. Januar 2011 ermittelten Bedarfe liegen unterhalb der bis Jahresende 2010 gezahlten Beträge – das heißt, diese Leistungen hätten eigentlich gekürzt werden müssen, was aber nicht gewollt ist.
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2012 (+ Veränderung gegenüber 2011)
die Regelbedarfsstufe 1 – 374 Euro + 10 Euro (Alleinlebend)
die Regelbedarfsstufe 2 – 337 Euro + 9 Euro (Paare/Bedarfsgemeinschaften)
die Regelbedarfsstufe 3 – 299 Euro + 8 Euro (Erwachsene im Haushalt anderer)
die Regelbedarfsstufe 4 – 287 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung)
die Regelbedarfsstufe 5 – 251 Euro (unverändert, Besitzschutzregelung)
die Regelbedarfsstufe 6 – 219 Euro + 4 Euro (Kinder von 0 bis 6 Jahre)
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