Eine Bedarfsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt schaute auf den Kontoauszug, ob die ALG II - Leistungen bereits eingegangen seien und freuten und wunderten sich sicherlich, als etwas mehr als 83.000 € gutgeschrieben waren.
Ab diesem Zeitpunkt waren sie für das Jobcenter nicht mehr erreichbar - mussten Sie ja auch nicht, verfügten sie jetzt doch über Vermögen und waren nicht mehr im Leistungsbezug.
Schade nur für die beiden, dass das Jobcenter bereits 50.000 € sich von der Bank wiederholte. Von den restlichen 33.000 € dürfte nach der Meldung des Stern auch der nun beauftragte Anwalt etwas sehen
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