Freitag, 26. August 2011

Auch der Tod ist nicht umsonst - Beerdigungskosten und Jobcenter

Regelmäßig werden für Leistungsberechtigte im Fall, dass diese eine Beerdigung bezahlen müssen, eine Pauschalbetrag zur Verfügung gestellt, der als angemessen die Kosten decken soll.

In einem besonderen Fall hat das BSG (Medieninformation Nr. 24/11) nun ausgeführt, dass dies nicht immer so einfach ist, u.a. muss das Jobcenter berücksichtigen, dass:

- erstattungspflichtige Privatpersonen in der Regel vertragsmäßig ungünstigeren Kondi­tionen unterliegen als die Sozialhilfeträger (die haben aufgrund der Masse mehr Marktkenntnis und Marktmacht mit entsprechenden Verhandlungsspielraum)

- dem Bestattungspflichtigen mit der besonderen Belastungssituation bis zur Beerdigung regelmäßig nicht die Zeit bleiben dürfte, unterschiedliche Angebote bei Bestattungsunternehmern einzuholen, um das billigste auszuwählen.

Vor diesem Hintergrujd sind Jobcenter gehalten, Leistungsbezieher berathend zur Seite zu stehen. Fehlinformationen des Sozialhilfeträgers bzw. eine Weigerung, sich zur Höhe der angemessenen Kosten zu äußern, kann deshalb - im Einzelfall - dazu führen, dass auch objektiv unangemessene Kosten subjektiv erforderlich sind, wenn die tatsächlichen Kosten zu den angemessenen Kosten nicht in einem derart auffälligen Missverhältnis stehen, dass dies dem Bestattungspflichtigen ohne weiteres hätte auffallen müssen.

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