Dienstag, 19. April 2011

Verletztenrente ist als Einkommen anzurechnen

Ein Bezieher von ALG II - Leistungen erhielt daneben Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls. Diese Verletztenrente wurde auf die Leistungen nach dem SGB II als Einkommen angerechnet. Die Klage und Verfassungsbeschwerde hiergegen war erfolglos. Das BVerfG hat laut Pressemitteilung entschieden (1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08), dass die Anrechnung als Einkommen verfassungskonform ist.

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