Dienstag, 26. Juni 2012

kein Mehrbedarf für "Abholservice"

Das SG Heilbronn (S 11 AS 1953/12 ER) hat entschieden, dass ein Vater, der seine (bei der Mutter lebenden) Kinder zum Wochenendbesuch bei der Mutter abholt, obwohl die Kinder ohne elterliche Begleitung anreisen könnten, seine Fahrtkosten nicht als Hartz IV-Mehrbedarf geltend machen kann.

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