Mittwoch, 30. November 2011

KdU-Richtlinie in Mittelsachsen unwirksam

Die Kosten einer Wohnung, welche von Sozialbehörden erstattet werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft (= KdU) geben oft Anlass für Auseinandersetzungen - so auch in Mittelsachsen.

Dabei wurde mittels Kreistagsbeschlusses vom 9.12.2009 eine Richtlinie für Kosten der Unterkunft beschlossen, welche für Rechtsklarheit und -frieden stehen sollte.

Die Richtlinie beruht auf einer Untersuchung der Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes in Mittelsachsen im Zeitraum vom 15.3.2009 bis zum 31.7.2009 durch die Technische Universität Bergakademie Freiberg.

Das Sozialgericht Chemnitz hat nun (Urteil vom 11. Oktober 2011 – S 22 AS 6810/10) entschieden, dass die Richtlinie nicht anwendbar sei. Das Sozialgericht geht davon aus, dass die der Richtlinie zu Grunde liegende Untersuchung der TU Freiberg nicht auf valider Datenerhebung beruht, auf eine zu kurze Erhebungszeit bezogen und inzwischen veraltet ist. Zudem ist der Landkreis Mittelsachsen nach Ansicht des SG Chemnitz in weiten Teilen – aus Kostengründen – von den Ergebnissen der Studie abgewichen, was ausschlaggebend für die Nichtanwendbarkeit der Richtlinie ist.

Das Urteil des SG Chemnitz ist noch nicht rechtskräftig, da der Landkreis hiergegen Berufung eingelegt hat zum Landessozialgericht (L 2 AS 1011/11). In Zweifelsfällen sollten Betroffene anwaltlichen Rat einholen.

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