Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz und berichte über Wissenswertes und Kurzweiliges aus dem Sozialrecht und meiner Anwaltstätigkeit
Donnerstag, 9. Dezember 2010
Kosten für Serviceleistungen bei betreutem Wohnen gehören zu Kosten der Unterkunft
Eine nicht abdingbare, mit dem Mietvertrag gekoppelte Pauschale für Grundserviceleistungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens gehört zu den Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II nach einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.
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