Donnerstag, 9. Dezember 2010

Kosten für Serviceleistungen bei betreutem Wohnen gehören zu Kosten der Unterkunft

Eine nicht abdingbare, mit dem Mietvertrag gekoppelte Pauschale für Grundserviceleistungen im Bereich des ambulant betreuten Wohnens gehört zu den Kosten der Unterkunft i.S.v. § 22 Abs. 1 SGB II nach einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.

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