Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz und berichte über Wissenswertes und Kurzweiliges aus dem Sozialrecht und meiner Anwaltstätigkeit
Freitag, 15. November 2013
Meniskusschaden = Berufskrankheit
Meniskusschäden bei Fußballerspielern der obersten vier Spielklassen
sind infolge der mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die
Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeit als
Berufskrankheit anzuerkennen sind, meint das Hessische Landessozialgericht (vom 30.09.2013 - L 9 U 214/09)
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