Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht in Chemnitz und berichte über Wissenswertes und Kurzweiliges aus dem Sozialrecht und meiner Anwaltstätigkeit
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Dienstag, 24. Mai 2011
Betriebskostenguthaben und Arbeitslosengeld II - keine Anrechnung
Im Regelfall werden Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen in der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Das Sozialgericht Chemnitz (S 33 AS 5000/10) entschied nun Sachverhalte, in denen eine Anrechnung des Guthaben rechtswidrig war. So erfolgt keine Anrechnung, wenn das Guthaben mit Mietrückständen verrechnet wird und es deshalb zu keiner Auszahlung an den Leistungsempfänger kommt.
Dienstag, 29. März 2011
Betriebskostenerstattung und Anrechnung auf Sozialleistungen
Nach einer Entscheidung des SG Dresden (25.03.2011 - S 40 AS 391/09) sind Betriebskostenguthaben auf Sozialleistungen anzurechnen, auch wenn die Vorausszahlungen nicht durch den Träger der Sozialleistungen erbracht wurden.
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